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Regalprüfung und Arbeitsschutz DIN 15635

Die Regalprüfung ist Pflicht. Das sagt die aktuell geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtung prüfen zu lassen. Dazu zählen unter anderem: statische Regalsysteme beziehungsweise ortsfeste Regalsysteme aus Stahl.

Lagereinrichtung: Jährliche Prüfpflicht

DIN EN 15635: Diese regelt den Ablauf der Kontrollen und den Umfang der zu prüfenden Lagereinrichtung
 DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234): Da es sich bei Regalen um Lagereinrichtung bzw. Regale handelt unterliegen diese der Betriebssicherheitsverordnung

Unser Service für ihre Sicherheit

Markus Rueb Metallbau Meister

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und bieten sie Ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung.

Unser zertifizierter Regal Inspekteur prüft Ihre Regal Aufbauten und hilft Ihnen die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Setzen Sie sich mit unserem Herr Rueb in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Ihr Ansprechpartner für Regal Prüfungen: Markus Rueb

+49 7621 6764 33
+49 171 625 98 44
+49 7621 6764 99
m.rueb@wenk-binzen.de

Schweißmaschinen Prüfung nach DIN VDE 0554-4

Die fachkundige Prüfung von Schweißgeräten nach DIN VDE 0544 – 4 gehört – wie das Lichtbogenschweißen selbst – zu den anspruchsvolleren Arbeitsgebieten

DIN EN 60974-4 VDE 0544-4:2017-05

Lichtbogenschweißeinrichtungen

Teil 4: Wiederkehrende Inspektion und Prüfung

(IEC 60974-4:2016); Deutsche Fassung EN 60974-4:2016
Art/Status: Norm, gültig

Wenden sie sich an unseren Service

+49 7621 67 640
+49 7621 67 64 99
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